Auf Grund einer Gesetzesänderung kann ab dem 1. Juli 2010 in Deutschland ein Konto mit einem Pfändungsschutz eröffnet werden. Bei dem Pfändungsschutz handelt es sich um einen Grundbetrag, bis zu welchem eine Bank Geld von dem Konto nicht pfänden kann. Dieser Grundbetrag liegt bei 985,15 Euro für jeden Kalendermonat. Bei diesem Grundbetrag handelt es sich im Grunde um einen existenziellen Betrag, welchen Menschen für Ihr Leben benötigen.
Auf Grund einer Gesetzesänderung kann ab dem 1. Juli 2010 in Deutschland ein Konto mit einem Pfändungsschutz eröffnet werden. Bei dem Pfändungsschutz handelt es sich um einen Grundbetrag, bis zu welchem eine Bank Geld von dem Konto nicht pfänden kann. Dieser Grundbetrag liegt bei 985,15 Euro für jeden Kalendermonat. Bei diesem Grundbetrag handelt es sich im Grunde um einen existenziellen Betrag, welchen Menschen für Ihr Leben benötigen. Gläubiger können nicht mehr von dem Konto pfänden lassen, was den Grundbetrag unterschreiten würde.
Global Mastercard wird sein Premium Angebot (welches auch gewerblich genutzt werden darf), auch als P-Konto anbieten. Sollte das Unternehmen/Selbstständigkeit insolvent werden, besteht automatisch und ohne einen Antrag/Bescheinigung bereits die Pfändungssicherheit bis zum Grundbetrag (985,15 Euro pro Monat). Nur Guthaben über den 985,15 Euro können gepfändet werden. Daher bietet das P-Konto der Global Mastercard einen wichtigen Schutz, im Falle einer Insolvenz. Immerhin bleibt automatisch Geld auf dem Konto, so dass wichtige Ausgaben (wie zum Beispiel Miete) auch bezahlt werden können. Die genauen Konditionen zu dem Global Mastercard Premium P-Konto liegen allerdings noch nicht vor.
Weitere ausführliche Informationen über das Global MasterCard Premium Konto erhalten Interessenten auf der Internetseite des Anbieters: www.globalmastercard.de
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